Fitness First kündigen:
Vorlage, Fristen & Kündigungsbutton (2026)
Fitness First kündigst du online über das Kündigungsformular unter fitnessfirst.de/kuendigung/antrag oder in Textform an die Fitness First Germany GmbH in Frankfurt am Main. Mitgliedschaften laufen 1, 12 oder 24 Monate. Verträge ab dem 01.03.2022 sind nach der Mindestlaufzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar. Bei Schwangerschaft gibt es eine beitragsfreie Ruhezeit.
Angaben geprüft am anhand der unten verlinkten Quellen
Fitness First Kündigung: Fristen & Wege
- Mindestlaufzeit
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Fitness First bietet Mitgliedschaften mit 1, 12 oder 24 Monaten Laufzeit an. Wer 24 Monate abschließt, kann in den ersten drei Monaten die FLEX-Option nutzen und gegen 99 € mit vier Wochen Frist aussteigen.
- Kündigungsfrist
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Die AGB verweisen auf die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, maßgeblich ist der Eingang. Verträge ab dem 01.03.2022 verlängern sich nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
- Kündigungsbutton (§ 312k BGB)
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Es gibt ein Online-Kündigungsformular mit dem Button „Jetzt kündigen“. Du erreichst es über den Footer-Link „Mitgliedschaft hier kündigen“ oder über die Seite fitnessfirst.de/kuendigung. Abgefragt werden Club, Mitgliedsnummer, Name, E-Mail und die Kündigungsart; die Bestätigung kommt per E-Mail.
- Wer ist dein Vertragspartner?
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Zu Fitness First gehören übernommene Marken wie FitnessLOFT, InShape, FIT/One und ELIXIA, für die eigene AGB gelten. Mit einem solchen Altvertrag prüfst du die Bedingungen deiner Marke.
- Firmenanschrift (laut Impressum)
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Fitness First Germany GmbH
Hanauer Landstr. 148a
60314 Frankfurt am Main
Fitness First Kündigungsschreiben erstellen
Die Anschrift von Fitness First ist bereits als Empfänger eingetragen
Sonderkündigung & Beitragserhöhung bei Fitness First
Häufige Fragen: Fitness First kündigen
Wie lange ist die Mindestlaufzeit bei Fitness First?
Fitness First bietet Mitgliedschaften mit 1, 12 oder 24 Monaten Laufzeit an. Wer 24 Monate abschließt, kann in den ersten drei Monaten die FLEX-Option nutzen und gegen 99 € mit vier Wochen Frist aussteigen.
Welche Kündigungsfrist gilt bei Fitness First?
Die AGB verweisen auf die im Vertrag vereinbarten Kündigungsfristen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, maßgeblich ist der Eingang. Verträge ab dem 01.03.2022 verlängern sich nach der Mindestlaufzeit auf unbestimmte Zeit und sind dann jederzeit mit höchstens einem Monat Frist kündbar.
Gibt es bei Fitness First einen Kündigungsbutton?
Es gibt ein Online-Kündigungsformular mit dem Button „Jetzt kündigen“. Du erreichst es über den Footer-Link „Mitgliedschaft hier kündigen“ oder über die Seite fitnessfirst.de/kuendigung. Abgefragt werden Club, Mitgliedsnummer, Name, E-Mail und die Kündigungsart; die Bestätigung kommt per E-Mail.
An welche Adresse schicke ich die Kündigung bei Fitness First?
Firmenanschrift (laut Impressum): Fitness First Germany GmbH, Hanauer Landstr. 148a, 60314 Frankfurt am Main.
Kann ich Fitness First wegen Krankheit kündigen?
Mit einem Nachweis wie einem ärztlichen Attest kannst du eine Ruhezeit ab einer Woche per App oder Kontaktformular beantragen. Die Grundlaufzeit verlängert sich um die Dauer der Pause, und die Ruhezeit lässt sich jederzeit vorzeitig beenden.
Was gilt bei Fitness First in der Schwangerschaft?
Bei einer Schwangerschaft musst du laut Fitness First nicht kündigen. Stattdessen gibt es eine beitragsfreie Ruhezeit gegen Schwangerschaftsnachweis, und die Grundlaufzeit verlängert sich um diesen Zeitraum.
Was kann ich bei einer Beitragserhöhung bei Fitness First tun?
Die AGB enthalten keine ausdrückliche Preisanpassungsklausel. Die Bedingungen dürfen nur bei Gesetzesänderungen oder wesentlichen Änderungen der Rahmenbedingungen geändert werden, ausgenommen die wesentlichen Vertragspflichten. Fitness First muss mindestens sechs Wochen vorher informieren, und du kannst in Textform widersprechen.
Quellen
- https://www.fitnessfirst.de/rechtliches/agb
- https://www.fitnessfirst.de/service/faqs
- https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/vertraege-reklamation/kundenrechte/fitnessstudios-was-in-vertraegen-nicht-erlaubt-ist-21641
- https://www.fitnessfirst.de/kuendigung/antrag
- https://www.fitnessfirst.de/rechtliches/impressum

